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Diskussions- und Thesenpapier
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"WWW.JUSTOPIA.BERLIN"
Erbringung von Justizdienstleistungen als
Standortvorteil und Wertschöpfungsfaktor für die
Unternehmen und Verbraucher in der Hauptstadtregion Berlin
- Brandenburg
(Stand 27.11.2009)
Diskussions- und Thesenpapier des ACDJ Berlin (Stand
27.11.2009)
WWW.JUSTOPIA.BERLIN - Erbringung von
Justizdienstleistungen als Standortvorteil und
Wertschöpfungsfaktor für die Unternehmen und Verbraucher in
der Hauptstadtregion Berlin - Brandenburg
Erläuterung:
Gegenstand dieses Papiers ist nicht die Justiz- und
Rechtspolitik im engeren Sinne.
Es dient der politischen Diskussion über Berlin als
Hauptstadt und Metropole auch mit Blick auf
Justizdienstleistungen und Recht als Standortvorteil und
Wettbewerbsfaktor für das Arbeiten, Leben und Wirtschaften
der Bürger.
Sie soll schon im vorpolitischen Raum nicht nur mit den
Fachkreisen und Organen der Rechtspflege, sondern auch mit
dem rechtssuchenden Publikum geführt werden.
Dies geschieht ab dem Jahreswechsel 2009 / 2010 zum
Beispiel in den sozialen Netzwerken des Internets in den
LinkedIn- und XING-Gruppen "Forum Rechtspolitik"
Analyse:
Anknüpfend an das bundesweite "Bündnis für das deutsche
Recht" mit der Broschüre "Law made in Germany" bedarf es
der dringenden "Initiative für die Berliner Justiz".
Die Justiz in der Hauptstadtregion Berlin -
Brandenburg kann und muß mit ihren zahlreichen
Gerichten für rund 6 Millionen Menschen nicht nur
als großer Arbeitgeber (Richterschaft,
Staatsanwaftschaft, nicht juristisches Personal), sondern
auch als wichtiger "Cluster" neben anderen
Branchen und Wirtschaftszweigen wahrgenommen werden.
Die konstruktive und positive Weiterentwicklung der
Justiz zum Standortvorteil der Hauptstadtregion Berlin -
Brandenburg hat auch für die freiberuflichen Organe der
Rechtspflege (Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte,
Sachverständige, Dolmetscher usw.) positive Effekte für
Beschäftigung und Wertschätzung.
Vision:
"Berlin Court – Justice (made) in Berlin" muß zur
Marke der Hauptstadt werden – mittels
Exzellenzstrategien für das Kammergericht und das
Landgericht Berlin mit "bundesweit überzeugenden"
Spruchkörpern.
Dies geht sowohl für einzelne Rechtsgebiete und –probleme
mit Zukunftsperspektiven als auch Fremdsprachen
(Verhandeln nicht nur in deutscher Sprache auf gemeinsamen
Antrag der Parteien und Prozeßbevollmächtigten).
Mission:
Der Senat von Berlin und die Senatsverwaltung für Justiz
werden aufgefordert, dieses Papier aufzugreifen und
gemeinsam mit den Justiz- und Rechtspolitikern des
Abgeordnetenhauses und Organen der Rechtspflege sowie
Fachkreisen (Kammern und Vereine) umzusetzen.
Anknüpfend an die Anwaltszimmer in den Berliner
Gerichten ist zur Förderung von Mediation und
Schiedsgerichtsbarkeit die "Öffnung" der landeseigenen
Liegenschaften und "Neugestaltung" der Gerichtsgebäude
und Justizressourcen für interne und externe Kräfte
zu prüfen – einschließlich der Einrichtung von Außen- und
Nebenstellen der Gerichte am Flughafen
Berlin-Brandenburg und Hauptbahnhof Berlin.
Spätestens zur Einführung des elektronischen
Personalausweises ePA (mit qualifizierter digitaler
Signatur) und der DE-Mail (mit eindeutiger
Identität von Absender und Empfänger) im Jahr
2010 muß die Berliner Justiz ihre
E-JUSTICE-Fähigkeit und Textform-Tauglichkeit in
Regeln, Formularen und Abläufen gewährleisten.
Unabhängig davon wäre die anläßlich des auf Bundes- und
Landesebene laufenden "Normen-Screenings" und "Gender-Mainstreamings"
ein Vorschlag der Landesjustizverwaltungen für ein
integriertes und modernes Justizdienstleistungsgesetz
hilfreich und wünschenswert.
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Thesen zum Deutschen Juristentag 2008 in Erfurt
Abteilung Mediation (Download als PDF-Datei)
- Die Mediation hat sich zu einem wichtigen und
anerkannten Instrument außergerichtlicher und
gerichtsverbundener Streitbeilegung entwickelt. Bei der
Prüfung eines gesetzlichen Regelungsbedarfs ist zwischen
der gerichtsinternen Mediation, der vom Gericht
vorgeschlagenen Mediation und der außergerichtlichen
vertragsgebundenen Mediation zu unterscheiden.
- Bei der Regelung der vertragsgebundenen Mediation ist
die Gestaltungsfreiheit der Parteien umfassend zu wahren.
Gesetzliche Regelungen sind daher auf das von der
EG-Richtlinie vorgegebene Mindestmaß – Sicherung der
Vertraulichkeit der Mediation, Schaffung eines
vollstreckbaren Mediationsvergleichs, Hemmung der
Verjährung – zu beschränken; allerdings sind nationale
Mediationsverfahren ohne Auslandsbezug einzubeziehen. In
jedem Falle sind die Vorgaben der Mediationsrichtlinie
2008/52/EG rechtzeitig in das deutsche Recht umzusetzen.
- Die Fortentwicklung bestehender und Schaffung
anerkannter Qualitätsstandards durch nicht-staatliche
Stellen ist zu unterstützen, dabei könnte eine
Verantwortung nichtstaatlicher Stellen gegenüber einer
gesetzlichen Regelung vorzugswürdig sein.
- Einer besonderen gesetzlichen Regelung der
Verbrauchermediation bedarf es nicht. Die Gerichte
sollten die Anforderungen der Empfehlung 2001/310/EG zur
Transparenz und Fairness solcher Verfahren bei der
Auslegung und Anwendung vertragsrechtlicher Grundsätze,
namentlich im AGB-Recht und bei der Anerkennung
vorvertraglicher Informationsansprüche, beachten.
- Ein einheitliches Berufsrecht für Mediatoren ist
nicht anzustreben. Soweit erforderlich, können etwaige
Regelungen in das Berufsrecht des jeweiligen
"Quellberufs" aufgenommen werden. Die Schaffung
besonderer Zugangserfordernisse für den Beruf des
Mediators führt, namentlich im Bereich der
Wirtschaftsmediation, zu erheblichen Eingriffen in eine
gewachsene Praxis und ist deshalb abzulehnen.
- Das "Anwaltsmonopol" beim Abschluss von
vollstreckbaren Mediationsvergleichen nach dem neuen
Rechtsdienstleistungsgesetz ist zu evaluieren;
grundsätzlich muß zum Schutz des rechtssuchenden
Publikums die Titulierung von Ansprüchen den Organen der
Rechtspflege (Gericht, Notar, Rechtsanwalt) vorbehalten
bleiben. Ergänzend zu prüfen ist die gerichtliche
Vollstreckbarkeitserklärung von (nichtanwaltlichen)
Mediationsvergleichen zwischen Unternehmen – anknüpfend
an die Schiedsgerichtsbarkeit.
- Die Entscheidung über die Einführung oder
Beibehaltung gerichtsinterner Mediationsverfahren kann
zunächst im Sinne föderaler Vielfalt dem
Landesgesetzgeber überlassen bleiben.
- Das "Wie" einer gerichtsinternen Mediation kann in
der Weise geregelt werden, dass das Vorgehen
grundsätzlich in das pflichtgemäße Ermessen des Gerichts
gestellt und lediglich einige wesentliche Grundsätze
(Gesetzesbindung, Unabhängigkeit, Fairness des
Verfahrens, Nichtöffentlichkeit, Vertraulichkeit,
Unzulässigkeit streitiger Entscheidung in der
Mediationsphase; grundsätzlicher Ausschluss des
Richter-Mediators als Richter) festgelegt werden.
- Die Ermittlung der Kosten der gerichtsinternen
Mediation (Freistellung von Richtern und Justizpersonal,
Infrastruktur usw.) nach dem Standardkosten-Modell für
die öffentliche Verwaltung ist erstrebenswert. Die Kosten
sind in den Gerichtsetats mit eigenen Haushaltsstellen
transparent zu machen.
- Auch die gerichtsinterne Mediation muß nicht zwingend
durch die Richterschaft erfolgen; die Beauftragung
"beliehener" externer oder nichtjuristischer Mediatioren
ist zu prüfen, wobei mit Blick auf die schon bestehenden
sogenannten sozialen Justizdienste beispielsweise im
Bereich des Täter-Opfer-Ausgleiches die dortigen
Erfahrungen Berücksichtigung finden sollten.
- Im Hinblick auf die vom Gericht vorgeschlagene
außergerichtliche Mediation kann es bei der Regelung des
§ 278 Abs. 5 ZPO bleiben. Sie ist durch staatliche
Information der Richterschaft und des rechtssuchenden
Publikums zu fördern. Die staatliche Finanzierung der
Ausbildung von Richter-Mediatoren bedarf der Überprüfung
wegen seiner etwaigen negativen Auswirkungen auf den
Markt der freiberuflichen Erbringung von
Mediationsdienstleistungen.
- Grundlegende Änderungen des Prozesskostenrechts (§§
91 ff. ZPO) sind nicht veranlasst. Allerdings ist eine
Ergänzung des § 92 ZPO zu erwägen, wonach bei der
Verteilung der Kostenlast im Falle des teilweisen
Obsiegens auch eine mangelnde Bereitschaft zur Mitwirkung
an einem Mediationsverfahren berücksichtigt werden kann.
- Mit Blick auf das (Gerichts)Kostenrecht erscheint es
sachgerecht, für gerichtsinterne Mediationsverfahren
Gerichtsgebühren zu erheben, sofern durch deren
Durchführung eine streitige Entscheidung des
Prozeßgerichtes vermieden wird.
- Auch zur Förderung der außergerichtlichen Mediation
sollten Ländergesetze zu § 15 a EGZPO die Möglichkeit der
Einbeziehung von Mediatorinnen und Mediatoren vorsehen.
Prof. Dr. Thomas Pfeiffer Heidelberg
Staatssekretär Dr. Jürgen Oehlerking Hannover
Rechtsanwalt und Mediator Jörg G. Schumacher Berlin
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Pressemitteilung
Veranstaltung am 28.01.2008
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Im Namen des Volkes - Souverän gegen
Senat
Am Montag, den 28.01.2008, um 19 Uhr fand statt im
Konrad-Adenauer-Haus (CDU-Bundesgeschäftsstelle,
Klingelhöferstrasse 8, 10785 Berlin) die Veranstaltung des
ACDJ Berlin mit dem Titel "Volksgesetzgebung und
Flughafen Tempelhof" mit Rechtsanwalt Dr. Christoph
Lehmann als Sachverständiger und Mitinitiator des
Volksbegehrens "Pro Reli" sowie Dr. Friedbert
Pflüger MdA, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Berliner
Abgeordnetenhaus, welcher sich zu den beiden
Volksbegehren Pro Reli und Flughafen Tempelhof äußerte. Der
Standpunkt des ACDJ Berlin zu den Volksbegehren
"Flughafen Tempelhof" und "Pro Reli" lautet:
Alle Staatsgewalt geht nach dem Grundgesetz vom Volke
aus und wird in Wahlen sowie Abstimmungen ausgeübt. Auch
die Landesverfassung verpflichtet den Senat zum loyalen
Respekt gegenüber dem Volksgesetzgeber.
Die bürgerschaftliche und demokratische Willensbildung
ist zu beachten, deren effektive Berücksichtigung und
politische Umsetzung obliegt allen Verfassungsorganen; der
formell geäußerte Bürgerwille darf durch bloßes Unterlassen
oder entgegenstehendes Handeln nicht unwiderruflich
vereitelt werden.
Dies gilt schon nach dem erfolgreichen Abschluß der
ersten Stufe des Volksbegehrens (Zustandekommen), nicht
erst dessen zweiter Stufe (Volksentscheid).
Durch seine gegenteilige Position zeigt der
Bürgermeister als bisheriger Befürworter der direkten
Demokratie erneut widersprüchliches Verfassungsverständnis.
Schon im Jahr 2002 wurde der Bürgermeister vom
Bundesverfassungsgericht wegen seiner Fehlinterpretation
des Grundgesetzes als Präsident des Bundesrates korrigiert.
Auch im Jahr 2006 wurde anläßlich der Wahl zum
Bürgermeister im Abgeordnetenhaus die Landesverfassung
zunächst nicht eingehalten bzw. fehlinterpretiert.
Mit Blick auf den Flughafen Tempelhof kommt man im Wege
der professionellen Prozeßsimulation zu dem Ergebnis, daß
seine (eingeschränkte) Weiternutzung die Inbetriebnahme des
neuen BBI nicht gefährdet – mangels erheblicher
Beeinträchtigungen für die subjektiv Betroffenen.
Die Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes mag aus
politischen Gründen wünschenswert sein; sie ist aber nach
der aktuellen Rechtslage nicht notwendig.
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Leitsätze für die
Berliner Rechtspolitik 2006
des Arbeitskreises Christlich Demokratischer Juristinnen
und Juristen Berlin ACDJ Berlin aus Anlass der Neuwahlen
des Abgeordnetenhauses von Berlin am 17. September 2006 und
für die kommende Legislaturperiode
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Mehr Freiheit und mehr
Gerechtigkeit
Die Sicherung von Freiheit und Gerechtigkeit durch Recht
und Rechtsstaatlichkeit bleibt die zukunftsweisende
Hauptaufgabe der Rechtspolitik der CDU im Bund wie im Land
Berlin. Nur das Recht kann Freiheit und soziale
Gerechtigkeit gewährleisten. Nur ein starker,
rechtsstaatlichen Prinzipien verpflichteter und mit
Autorität ausgestatteter Staat besitzt die notwendige
Handlungsfähigkeit und die Kraft, die Freiheit für jeden
einzelnen Bürger zu sichern und den inneren Frieden für
alle zu bewahren.
Grundlage und Richtschnur jeder Rechtspolitik in der CDU
ist das christliche Wertefundament, auf dem unsere
Verfassungs- und Gesellschaftsordnung aufbaut. Rechts und
Ordnungspolitik muss sich auf alle Bereiche des staatlichen
Lebens erstrecken. So ist Rechtspolitik für Ehe und Familie
nur gestaltbar im Zusammenhang mit Arbeits-, Sozial- und
Steuerrecht. Deshalb befasst sich die Rechtspolitik auch
mit den Lösungsansätzen für einen besseren Schutz von Ehe
und Familie, mit der Anerkennung neuer Lebensformen, mit
neuen Bildungskonzepten, mit der Steuerung und Begrenzung
von Zuwanderung und der intensiven Förderung der
Integration von Migranten, mit der Freiheit und der
Verantwortung im Arbeits- und Sozialrecht, mit der
Vereinfachung des Steuerrechts, mit dem Wirtschafts- und
Verwaltungsrecht als Standortfaktor, mit dem Umweltrecht
oder mit der Forderung nach der Stärkung plebiszitärer
Elemente in der Berliner Verfassung und nach einer großen
Föderalismusreform, die auch die Finanzen zugunsten der
Hauptstadt Berlin neu ordnet.
Der freiheitliche Staat, der sich nicht gegen seine Feinde
verteidigt, verspielt die Freiheit seiner Bürger. Die
Bedrohung durch den internationalen Terrorismus von außen
wird verstärkt durch die Gefahr eines Kampfes der Kulturen
inmitten unserer Gesellschaft. Fundamentalistische
Bestrebungen jeder Art und Herkunft müssen überwacht und in
die Schranken der für alle geltenden Gesetze verwiesen
werden. Mindestens ebenso große Anforderungen an die Innen-
und Rechtspolitik stellt aber nach wie vor die Bekämpfung
der Alltagskriminalität dar. Nicht nur sie, sondern auch
die zunehmende Gewaltanwendung sowie vor allem die
organisierte Kriminalität führen zu einer wachsenden
Verunsicherung in der Bevölkerung, der entschieden
begegnet werden muss. Schließlich ist auch die
Massenkriminalität wirksamer als bisher zu bekämpfen.
Graffitis und Vandalismus zerstören das Rechtsbewusstsein
und erzeugen ein Gefühl von Ohnmacht des Staates. Sie
dürfen nicht hingenommen, sondern müssen unablässig und
sichtbar bekämpft werden. Der Rechtsstaat hat hier auch
eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu erfüllen.
Die Gewährleistung der Generationengerechtigkeit in einer
alternden Gesellschaft ist eine der wichtigsten, bisher
ungelösten gesellschaftlichen Aufgaben, denen sich auch die
Landespolitik stellen muss. Die Chancen der nachkommenden
Generationen müssen bewahrt, sie dürfen weder durch eine
unverantwortliche Fortsetzung der Schuldenpolitik des
Berliner Senats noch durch kurzsichtige Mittelkürzungen
namentlich im Bereich vorbeugender Jugendhilfe weiter
gefährdet werden. Die Kommerzialisierung der Betreuung
alter Menschen (ElderCare) erfordert eine effizientere
staatliche Aufsicht über die Alten- und Pflegeheime, um die
Würde der Bewohner unbedingt zu schützen.
Diesen Herausforderungen müssen sich das neue
Abgeordnetenhaus und die neue Landesregierung in Berlin
stellen - am besten mit einer starken CDU-Fraktion und
unter der Führung eines Regierenden Bürgermeisters Dr.
Friedbert Pflüger. Sie werden vor allem folgende
Forderungen der Rechtspolitik zu Eckpunkten der Berliner
Politik machen:
1. Verlässliche und für die Bürger durchschaubare
rechtliche Rahmenbedingungen namentlich im Steuerrecht,
Wirtschaftsrecht und Arbeitsrecht sind eine unabdingbare
Voraussetzung für die Überwindung der gegenwärtigen Krise
in Deutschland. Sie sind zugleich unerlässlich, damit jeder
Einzelne die notwendige größere Eigenverantwortung zur
selbständigen Lebensgestaltung und Lebensplanung tragen und
für sich nutzen kann. Diese Rahmenaufgabe zu erfüllen ist
das zentrale Ziel der Rechtspolitik in den kommenden
Jahren.
2. Die Landespolitik muss die neuen
Gestaltungsmöglichkeiten entschlossen nutzen, die ihr die
Föderalismusreform voraussichtlich einräumt. Sie muss von
den neuen Landeskompetenzen für Bildung und Wissenschaft,
für das öffentliche Dienstrecht und auch für den
Strafvollzug aktiv Gebrauch machen. Im Bereich der
konkurrierenden Bundeskompetenz müssen die neuen
Änderungsbefugnisse für abweichende Sonderregeln zum Wohle
des Landes Berlin und seiner Bürger konsequent eingesetzt
werden.
3. Recht ist ein wichtiger Standortfaktor. Recht sichert
Freiheit, wenn es verständlich, transparent und
vorhersehbar ist. Überreglementierungen, sei es durch
überflüssiges oder zu kompliziertes Recht, belasten
Unternehmen, Bürger und Staat und produzieren statt
Rechtssicherheit vor allem Kosten. Deshalb sind
institutionelle Vorkehrungen zu treffen, um den
Erfordernissen der Verständlichkeit, Transparenz und
Vorhersehbarkeit zu entsprechen. Ein Abbau der
Regelungsdichte durch Streichung überflüssiger und/oder zu
detaillierter Rechtsvorschriften und Verfahren,
insbesondere Genehmigungsverfahren und Statistiken, stärkt
die Eigenverantwortung von Bürgern und Unternehmen. So
können Investitionen ohne großen Aufwand erleichtert und
der Rechtsverdrossenheit vieler Bürger entgegengewirkt
werden.
4. Neue Rechtssetzung darf nur dann erfolgen, wenn sie zur
Schaffung von Rechtsklarheit oder wegen eines unabweisbaren
Regelungsbedürfnisses zwingend erforderlich ist. Vor jeder
Rechtsetzung - schon im Entwurfsstadium - muss das „Ob“ und
das „Wie“ neuer Gesetze unter Abschätzung ihrer
Auswirkungen sowie der Kostenfolgen für Bürger und
Wirtschaft bei ihrer Anwendung intensiv geprüft werden
(Folgenabschätzung neuer Gesetze). Recht muss so gestaltet
werden, dass es die Bürger auch ohne komplexe
Rechtskenntnisse anwenden können. Komplizierte Rechts und
Verwaltungsvorschriften sind soweit als möglich zu
vereinfachen.
5. Das Vorhaben der neuen Bundesregierung, zum
Bürokratieabbau eine Messung der Bürokratiekosten für
Unternehmen infolge bestehender und neuer gesetzlicher
Regelungen des Bundes vorzunehmen und auf dieser Grundlage
durch ein unabhängiges Expertengremium (Normenkontroll-Rat)
Empfehlungen für den Abbau und die Vermeidung neuer
Bürokratiekosten erarbeiten zu lassen, muss auch im Land
Berlin unverzüglich und für alle Materien der
Landesgesetzgebung übernommen werden. Bürokratieabbau ist
auch im Land "Chefsache"; die notwendigen Einrichtungen
sind daher unmittelbar beim Regierenden Bürgermeister zu
bilden und ihm direkt zu unterstellen.
6. Die Mehrheit aller - und insbesondere der für die
Wirtschaft bedeutsamen - Gesetze wird heute durch
europäische Verordnungen und Richtlinien vorgeprägt und
durch Bundesrecht umgesetzt. In Zukunft müssen die
Auswirkungen auch dieser Vorgaben gründlicher geprüft und
kontrolliert werden, um nach dem Subsidiaritätsgrundsatz
unnötige Regelungen bereits im Vorfeld zu verhindern. Um
effizientere, bürgernähere und weniger bürokratische
Regelungen zu erreichen, müssen neben dem Europaparlament
und dem Deutschen Bundestag auch die Länderparlamente
frühzeitig und angemessen unterrichtet und beteiligt
werden. Das Abgeordnetenhaus von Berlin muss sich vorrangig
und mehr als bisher mit Entwicklungen und
Folgenabschätzungen des Europarechts befassen und
Verhandlungen in Brüssel aktiv begleiten.
7. Berlin ist eine weltoffene Stadt im Herzen Europas. Ihre
Bürger wissen, dass die Bewahrung der Freiheit im Westteil
und die Wiedervereinigung mit dem Osten nur unter dem Dach
Europas zu erreichen waren. Wir halten daher mit besonderem
Nachdruck an der Verwirklichung eines geeinten freien
Europa sowie an der Europäischen Union fest und
unterstützen die Bemühungen mit dem Ziel, alle
Mitgliedstaaten für eine Ratifizierung des Vertrags über
eine Verfassung für Europa zu gewinnen.
8. Das Recht muss seinen Beitrag zur Sicherheit der Bürger
leisten. Die Justiz und Innenpolitik müssen wieder mehr in
das Zentrum der Berliner Landespolitik gerückt werden.
Polizei und Justiz müssen gestärkt und endlich umfassend an
einen modernen Ausstattungsstandard herangeführt werden,
wie er in der freien Wirtschaft längst üblich ist. Neue
Instrumente der Verbrechensbekämpfung wie der genetische
Fingerabdruck und die Videoüberwachung im
sicherheitsgefährdeten öffentlichen Raum müssen
entschlossen genutzt werden.
9. Die Behandlung straffällig gewordener Jugendlicher ist
zu verbessern, etwa durch Einführung eines
„Warnschussarrests“, durch Fahrverbote und die Einführung
von Meldepflichten. Bei schweren Straftaten müssen auch
Jugendliche härter als bisher zur Verantwortung gezogen
werden. Die Höchststrafe im Jugendstrafrecht sollte von 10
auf 15 Jahre angehoben und die Anwendung des
Erwachsenenstrafrechts für über 18jährige in der Praxis zum
Regelfall gemacht werden. Auch sollte eine
Sicherungsverwahrung für besonders gefährliche Täter in der
Altersgruppe von 18 bis 21 Jahren in Erwägung gezogen
werden. Jugendliche Intensivstraftäter müssen noch
konsequenter und schneller verfolgt und abgeurteilt werden.
10. Die Justiz hat eine zentrale Rolle in unserem
demokratischen, freiheitlichen und sozialen Staatswesen.
Ihre Funktion liegt vor allem in der Gewährleistung von
Rechtssicherheit und Rechtsfrieden durch eine unabhängige
Rechtsprechung. Sie schützt vor Unrecht, sie schafft
Rechtssicherheit und Rechtsklarheit. Justiz ist nicht nur
eine zentrale Staatsaufgabe, sondern zugleich auch ein
immer wichtiger werdender Standortfaktor im globalen
wirtschaftlichen Wettbewerb.
Das Vorhaben und die Vision einer fortwirkenden "Großen
Justizreform" sind deshalb im Grundsatz mit folgenden
Anliegen zu unterstützen:
o Konzentration der Justiz auf die Kernaufgabe
Rechtsprechung (d.h. auch: Prüfung einer
Aufgabenverlagerung auf Notare im Bereich der freiwilligen
Gerichtsbarkeit - einschließlich der einverständlichen
Ehescheidung -; Abgabe von Registern an Kammern oder andere
"Private"; Übertragung der Zwangsvollstreckung auf
freiberufliche Gerichtsvollzieher als „Beliehene“),
o möglichst umfassende Vereinheitlichung der Verfahrensordnungen, der
Rechtsmittel und der Fristen für alle Gerichtszweige,
o Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung in jedem Stadium
eines Verfahrens sowie
o Anstrengungen und neue Konzepte zur Qualitätssicherung.
Die Justizreform ist zwar eine Daueraufgabe, sie darf aber
nicht bei punktuellen Änderungen und Reparaturversuchen -
wie viele Änderungsgesetze der letzten Jahre - stehen
bleiben. Sie soll richtungweisende Veränderungen schaffen,
die für viele Jahre gelten. Grundlegende Änderungen - wie
die Vereinheitlichung des Verfahrensrechts - bedürfen
sorgfältiger Vorbereitung. Sie gelingen am ehesten mit
einer breiten Zustimmung und müssen deshalb vor allem mit
der Fachöffentlichkeit ständig kommuniziert werden.
Öffnungsklauseln für unterschiedliche Landesgesetzgebung
sind nur zeitlich befristet und nur als
Experimentierklauseln zur Erprobung innovativer Neuerungen
zuzulassen. In bewährte Strukturen eingreifende Änderungen
dürfen nicht isoliert und nicht ohne Bezug zu einem
ganzheitlichen Reformkonzept angegangen werden.
11. Ziel aller Bemühungen muss es sein, die - gerade auch
im europäischen Vergleich - unbestritten hohe Qualität der
Justiz zu erhalten und zu verbessern. Dafür ist sie auch
weiterhin auf eine angemessene finanzielle und personelle
Ausstattung angewiesen. Einschließlich Strafvollzug,
Prozesskostenhilfe, Betreuungsausgaben und
Strafgerichtsbarkeit liegt der Anteil der Justiz bei den
Länderhaushalten - und auch in Berlin - nur bei
durchschnittlich 3 %. Selbst in Zeiten einer
Haushaltsnotlage darf am Recht nicht weiter gespart werden.
Auch aus diesem Grund müssen Aufgaben entfallen oder
verlagert werden, die nicht zwingend von der Justiz zu
erfüllen sind. Die zur Verfügung stehenden Mittel müssen
noch effektiver eingesetzt und Verfahrensrückstände sowie
überlange Laufzeiten mit Vorrang abgebaut werden. Die
Berliner Verwaltung und Justiz hat zudem einen
Nachholbedarf an moderner Ausstattung (insbesondere mit
EDV) und Modernisierung ihrer Einrichtungen und Gebäude.
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